Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an den Austria Schulläufen
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) in ihrer jeweils gültigen Fassung gilt für FMS Event-Network GmbH – Ortsstraße 24, 2331 Vösendorf – (nachfolgend „Organisation) und den durchführenden Verein “ULC Schönbrunn”, (nachfolgend „Veranstalter“) durchgeführten Austria Schulläufe (nachfolgend „Veranstaltung“) und regeln das, zwischen den Erziehungsberechtigten/Lehrkörper/Betreuer und dem Veranstalter zustande kommende, Rechtsverhältnis.
(2) Sämtliche Erklärungen eines Erziehungsberechtigten/Lehrkörpers/Betreuers eines/einer Teilnehmers/in gegenüber der Organisation und/oder dem Veranstalter sind an den FMS Event-Network GmbH unter der in Abs. 1 genannten Adresse oder per Mail an office@schullauf.at zu richten.
(3) Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmer/innen der Veranstaltung.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
Die Veranstaltung ist eine Veranstaltungsserie, bei der Fair-Play und Spaß im Vordergrund steht.
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die regulär eine Volks-, Mittel- oder Oberstufe besuchen, maximal 20 Jahre alt sind und beim Veranstalter ordnungsgemäß angemeldet wurden. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, eine Teilnahme ohne Angaben von Gründen zu verweigern. Startberechtigt ist also prinzipiell jeder, der sämtliche von dem Veranstalter in der Veranstaltungsausschreibung für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen bzw. die Teilnahmebedingungen lt. AGBs erfüllt.
(2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verdacht der Missachtung des Fair-Plays, eine/n Teilnehmer/in aus der Wertung zu nehmen, zu disqualifizieren oder diese in einer Sonderwertung zu werten. Die Entscheidung darüber obliegt allein dem Veranstalter bzw. der Rennleitung.
(3) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer/innen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss der betreffenden Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszusprechen.
(4) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern/innen nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die Veranstaltungsleitung vor Ort, die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz der Teilnehmer/in diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
(5) Die besten 30 jeder Altersklasse aus jedem Bundesland sind für das Bundesfinale qualifiziert.
(6) In Wien gibt es aufgrund der Jahrgangsplittung einen eigenen Qualifikationsmodus, der bei den Läufen in Wien vor Ort und im Vorfeld des Finales nochmals per Mail bekannt gegeben wird.
(7) Durch das Akzeptieren der AGB’s erklären Sie sich einverstanden damit, dass die Kinder bzw. Teilnehmer Produktproben von den Partnern bzw. Sponsoren der Veranstaltung erhalten.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung ist nur online auf den Internetseiten des Veranstalters (www.schullauf.at unter dem Menüpunkt “Anmeldung”) unter Angabe einer gültigen Email-Adresse möglich und kommt mit Abschicken der Anmeldungsbestätigung zustande. Anmeldungen per E-Mail an office@schullauf.at werden nicht zwingend angenommen. Mit der Anmeldung akzeptiert der Erziehungsberechtigten/Lehrkörper/Betreuer die AGB für den/die Teilnehmer/in.
(2) Mit Bestätigung der Anmeldung ist auch die Verpflichtung zur Bezahlung der Chipgebühr vor Ort verbunden.
(3) Sofern das Teilnehmerlimit (je nach Veranstaltungsort unterschiedlich) noch nicht erreicht ist und die organisatorischen Bedingungen dies zulassen, kann auch am Veranstaltungstag eine Anmeldung per Barzahlung erfolgen.
(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Startnummern und personalisierte Teilnehmerunterlagen sind nicht übertragbar.
(5) Eine Rückerstattung des bereits entrichteten Teilnehmerbeitrags durch den Veranstalter kommt nur im Falle eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung in Betracht. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des/der Teilnehmers/in kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages und sonstiger Kosten. Dies gilt auch insbesondere für wetterbedingte Absagen/Verlegungen.
(6) Zimmerreservierungen für das Finale zu den Austria Schulläufen sind bindend. Bei Stornierung ist der Veranstalter nicht haftbar zu machen. Die weitere Abwicklung ist mit dem jeweiligen Hotel direkt zu klären. Der Kontakt wird seitens der Organisation veröffentlicht.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber des/der Teilnehmers/in oder deren Erziehungsberechtigten/Lehrkörpern/Betreuern, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines/einer Teilnehmers/in). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer/innen im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung. Es obliegt dem/der Teilnehmer/in bzw. dem Erziehungsberechtigten/Lehrkörper/Betreuer, den Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Unfälle, Verletzungen, oder Schäden an einer Person oder Sache, die durch andere Teilnehmer/innen oder außenstehende Dritte verursacht werden, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für von Teilnehmern verwahrte Gegenstände.
(5) Mit der Anmeldung werden die Wettkampfbestimmungen und Organisationsvorschriften sowie ev. Änderungen anerkannt.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität der Teilnehmer/innen festzustellen. Darunter fallen Informationen wie z.B. der richtige Name des/der Teilnehmers/in, die Schule oder das Geburtsdatum.
(2) Die bei der Anmeldung von dem/der Teilnehmer/in vom Erziehungsberechtigten/Lehrkörper/Betreuer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verwendet. Dies gilt insbesondere für die zur Chipzeitnehmung notwendigen Daten. Mit der Anmeldung willigt der Erziehungsberechtigte/Lehrkörper/Betreuer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer/ die Teilnehmerin seine/ihre ausdrückliche Zustimmung zur Anfertigung und Veröffentlichung von während um im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos/Filmen- und Tonaufnahmen.
(4) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der/des Teilnehmers/in in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung auch für Presseveröffentlichungen, PR- und Werbezwecke verbreitet und veröffentlicht werden, außer der/die Erziehungsberechtigte/Lehrkörper/Betreuer oder Teilnehmer/in verweigert dies vorab ausdrücklich.
(5) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden an einen kommerziellen Dritten für organisatorische Zwecke, insbesondere der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen auf den Internetseiten des Veranstalters weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der Erziehungsberechtigte/Lehrkörper/Betreuer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Schule, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der Teilnehmer zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien sowie in der Presse abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Erziehungsberechtigte/Lehrkörper/Betreuer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(7) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigt der Erziehungsberechtigte/Lehrkörper/Betreuer in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein.
(8) Die Erziehungsberechtigten/Lehrkörper/Betreuer erhalten nach der Anmeldung alle veranstaltungsrelevanten Informationen per Email-Newsletter. Mit der Anmeldung willigt der Erziehungsberechtigte/Lehrkörper/Betreuer in eine Speicherung und Verwertung der Email-Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner. Alle Erziehungsberechtigten/Lehrkörper/Betreuer können die Veranstaltungs-Newsletter und Partnerinformationen jederzeit abbestellen.
(9) Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen. Der Chip ist am Fußgelenk mittels Klettverschluss oder am Schuh zu befestigen. Wird die Startnummer und/oder der Chip vergessen, verloren oder nicht getragen behält sich der Veranstalter das Recht vor den/die jeweilige/n Läufer nicht mit in die Wertung zu nehmen. Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert so wird der/die Teilnehmer/in disqualifiziert.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – Wien.
Allfällig vorhandene davon abweichende Konsumentengerichtsstände bleiben davon unberührt.
(3) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
(4) Änderungen vorbehalten.